Widerruft ein Verbraucher ein Darlehen und erhält von der Bank (hier im Vergleichswege) einen Betrag als Nutzungsersatz, ist dieser Betrag nicht zu versteuern. Es handelt sich nicht um Einkünfte aus Kapitalvermögen, die gesamte Rückabwicklung ist einheitlich zu betrachten und vollzieht sich außerhalb der steuerbaren Erwerbssphäre. Es sind auch keine sonstigen Einkünfte, die Entschädigungszahlung bleibt steuerfrei.
BFH, VIII R 7/21