Zunächst wurde der Betroffene wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu 500 € Geldbuße verurteilt. Das Urteil wurde vom OLG aufgehoben, im nächsten Termin sprach das AG 200 € Geldbuße und einen Monat Fahrverbot aus. Das verstößt gegen das Verschlechterungsverbot, das OLG strich das Fahrverbot. Auch die Verringerun g der Geldbuße ändert hieran nichts.
Aus prozessökonomischen Gründen entschied das OLG und verwies die Sache nicht zur erneuten Verhandlung an das AG zurück, auch wenn dieses dann wieder auf eine höhere Geldbuße (ohne Fahrverbot) hätte entscheiden können.
OLG Karlsruhe, 2 ORbs 350 SsBs 54/24