Wenn ein Einsatzfahrzeug mit Sonderrechten (Blaulicht und Martinshorn) fährt, muss man ihm Platz machen (§38 StVO). Wer darauf nicht achtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wenn man die Signale vorher nicht wahrgenommen hat (u.a. wegen Ablenkung), kann fahrlässige Begehung vorliegen, weil man die Signale wahrnehmen sollte. Man muss schon auf die Signale achten (können).
AG Landstuhl, 3 OWi 4211 Js 9376/23