Fahrverbot, wenn man die Spur nicht räumt

Wer auf einer Autobahn die linke Spur nicht räumt, wenn sich von hinten ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nähert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der Fahrer bemerkte den Polizeiwagen zunächst nicht, auch nicht beim zusätzlichen Einsatz von Hupe und Lichthupe. Erst einige Zeit später wechselte er auf die rechte Spur. Er erhielt ein Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot. Es half auch nichts, dass er seine Frau mehrmals die Woche zum Arzt fahren muss.

AG Landstuhl, 3 OWi 4211 Js 9376/23

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