Wer fahrlässig die Durchfahrt eines Polizeiwagens mit Sonderrechten verhindert, riskiert eine Geldbuße von 240 € und einen Monat Fahrverbot. Im Urteil muss dann allerdings sehr genau festgestellt werden, wie die jeweilige Verkehrslage war. Hierzu gehören neben den gefahrenen Geschwindigkeiten auch die Abstände. Hier war nicht ausreichend dargestellt, in welcher Entfernung der Betroffene noch zum Überholen vor dem Streifenwagen ansetzte und wie hierdurch der Polizeiwagen behindert wurde. Dies wird nachzuholen sein.
Angemerkt wird dann noch, dass sich ein Fahrverbot auch auf das Führen von fahrerlaubnisfreien Kraftfahrzeugen bezieht.
OLG Hamm, 5 ORbs 132/24