Ein Gericht kann auch aufgrund von Zeugenaussagen zu der Überzeugung kommen, dass ein regelmäßiger Konsum von Cannabis vorliegt. Es gibt keinen Beweisgrundsatz, dass ein solcher regelmäßiger Konsum allein anhand der Ergebnisse von Blutproben gewonnen werden kann, Zeugenaussagen können ausreichend sein.
OVG Magdeburg, 3 L 64/24