Schäden am Mietwagen

Schadensersatz kann der Vermieter nur verlangen, wenn er beweist, dass der Schaden bei Übergabe des Mietwagens noch nicht vorhanden war, somit also aus der Sphäre des Mieters stammen muss. Eine Beweiserleichterung gibt es hierbei nicht.

BGH VIII ZR 28/04

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