Sozialversicherungspflicht des ehemaligen Geschäftsführers

Ein mitarbeitender GmbH-Gesellschafter, der nicht zum Geschäftsführer bestellt ist, ist regelmäßig abhängig beschäftigt und somit sozialversicherungspflichtig. Dies gilt auch bei einer Beteiligung von 50%. Allein aufgrund seiner Gesellschafterrechte besitzt er nicht die rechtsmacht, seine Weisungsgebundenheit aufzuheben, selbst bei einer Tätigkeit als Assistent des Liquidators.

BSG, B 12 KR 3/22 R

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