Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid, die neben der Fahrtrichtung lediglich einen circa 2,5 km langen Abschnitt der Autobahn angeben, ohne weitere Anhaltspunkte für den tatsächlichen Ort der Messung (beispielsweise Höhe Parkplatz) zu enthalten, sind nicht ausreichend konkret, um die Verjährung zu unterbrechen.
AG Augsburg, 45 OWi 605 Js 107352/24