Mehr als 6 Tonnen Überladung

Knapp über 30 t statt der erlaubten 24 t wog das landwirtschaftliche Gefährt mit Kartoffeln auf dem Hänger. Der Fahrer wurde zu einer Geldbuße von 300 € verurteilt. Er verteidigte sich damit, dass er kein Landwirt sei und überhaupt nicht hätte erkennen können, dass 6 t zu viel auf dem Hänger waren.

Die Entschuldigung hat ihm nicht geholfen. Schon bei einem Blick in den Hänger hätte er überschlägig berechnen können, wie viel Ladung sich darauf befand. Und wenn er selbst keine Erfahrung in diesem Bereich hatte, hätte er sich kundig machen müssen. Es ging lediglich darum, ob die Überladung erkennbar war, nicht, ob er sie erkannt hat.

OLG Oldenburg, 2 ORbs 143/24

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