Auch wenn erhebliche berufliche Schwierigkeiten (hier Pharma-Referent, der seinen Beruf dann faktisch nicht ausüben kann) bei der Entziehung der Fahrerlaubnis bei 8 Punkten entstehen, geht der Schutz der Allgemeinheit vor Verkehrsgefährdungen durch ungeeignete Fahrer vor, die Fahrerlaubnis kann sofort vollziehbar entzogen werden.
BayVGH, 11 Cs 24.1933