Minderwert bei einem Elektroauto

Bei einem erheblichen Heckschaden ist der Minderwert deutlich größer zu bemessen. Er liegt mindestens 50 % höher als bei einem unfallfreien Fahrzeug. Es kommt hierbei auch nicht darauf an, ob der Geschädigte das Fahrzeug veräußert.

LG Nürnberg-Fürth, 8 O4990/23

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