Wer eine automatische Fahrfunktion oder Fahrhilfe manipuliert, kann eine Ordnungswidrigkeit wegen des Führens eines nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeugs begehen.
Der Betroffene fuhr einen Tesla 3, der alleine fahren kann. Das Fahrzeug ist aber nicht für ein vollständig selbständiges Fahren zugelassen. Die automatische Fahrfunktion fordert regelmäßige Lenkbewegungen des Fahrers, auch wird über eine Kamera geprüft, ob der Fahrer die Augen geöffnet hat. Hier hatte der Fahrer Gewichte an das Lenkrad gehängt, um diese Prüfung zu überlisten und das Fahrzeug alleine fahren zu lassen. Auch schlief der Fahrer ein, was dann auch noch zur Annahme körperlicher Mängel führte (Müdigkeit), durch die andere Personen gefährdet werden könnten. Es gab eine Geldbuße von 250 €.
BayObLG, 202 ObOWi 644/24