Für Schäden, die durch vom Anhänger fallende Ladung verursacht werden, haftet ausschließlich die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs. Wird der Hänger-Versicherer in Anspruch genommen und reguliert, erhält er 100 % seiner Aufwendungen vom KFZ-Versicherer erstattet. Dies gilt auch für die Kosten eines medizinischen Instituts und eines Regulierungsbeauftragten für die Abwicklung mit dem ausländischen Geschädigten.
LG Aachen, 9 O 216/24