Ladung fällt vom Anhänger

Für Schäden, die durch vom Anhänger fallende Ladung verursacht werden, haftet ausschließlich die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs. Wird der Hänger-Versicherer in Anspruch genommen und reguliert, erhält er 100 % seiner Aufwendungen vom KFZ-Versicherer erstattet. Dies gilt auch für die Kosten eines medizinischen Instituts und eines Regulierungsbeauftragten für die Abwicklung mit dem ausländischen Geschädigten.

LG Aachen, 9 O 216/24

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