Sehr hoher Nutzungsausfall

Der Kläger macht 175 € / Tag geltend, hier dauerte es bis zur Reparatur 196 Tage, mithin 34.300 €. Es bestanden ein hypothetischer Nutzungswille und ebenso eine Nutzungsmöglichkeit, was sich letztendlich auch in der späteren Reparatur gezeigt hat. Er konnte die sehr teure Reparatur nicht aus Eigenmitteln darstellen (hierauf war die Versicherung sofort hingewiesen worden) und musste auch nicht seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen, da diese nicht unterhalten wird, um einen Schädiger zu entlasten. Auch wäre die laufende Erstattung eines Rückstufungsschadens mit viel Aufwand und Risiko verbunden gewesen.

Unerheblich war, ob er zwischenzeitlich ein Mietfahrzeug genommen hatte, hier besteht Wahlfreiheit. Auch musste er sich kein Interimsfahrzeug beschaffen, insbesondere war die lange Regulierungsdauer nicht vorhersehbar und nur auf das Verhalten der gegnerischen Versicherung zurückzuführen.

Auch die verzögerte Reparatur, da die Werkstatt nach Freigabe nicht sofort beginnen konnte und länger brauchte, mindert den Anspruch nicht.

Der Geschädigte hatte alles für die Regulierung getan (u.a. zeitnahe Übersendung aller Beweise – hier eines Dashcam-Videos), er erhält den vollen Nutzungsausfall.

LG Osnabrück, 5 O 2598/24

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