Auf einem Scooter (§1 eKFV) gelten die gleichen Grenzwerte wie im Auto, es ist ein Kraftfahrzeug. Auch die regelmäßige Ungeeignetheitsvermutung nach § 69 StGB ist anwendbar.
OLG Hamm, III-1 ORs 70/24
Auf einem Scooter (§1 eKFV) gelten die gleichen Grenzwerte wie im Auto, es ist ein Kraftfahrzeug. Auch die regelmäßige Ungeeignetheitsvermutung nach § 69 StGB ist anwendbar.
OLG Hamm, III-1 ORs 70/24