Geschwindigkeitsermittlung durch Nachfahren

Wird die Geschwindigkeit durch Nachfahren ermittelt, gilt als prozessuale Tat das Fahrverhalten unmittelbar vor dem Anhalten durch die Polizei. Genaue Orts – und Zeitangaben sind dann von untergeordneter Bedeutung.

Abzuziehende Toleranzabzüge sind auch bei der Ermittlung von Zwischenwerten immer auf den nächsthöheren ganzen Zahlwert aufzurunden.

BayObLG, 201 ObOWi 22/25

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