Liegt die THC-Konzentration unter 3,5 ng/ml, wird nach der neuen Gesetzeslage die Regelbuße von 250 € (ohne Fahrverbot) verhängt, auch bei einem Altfall.
AG Gießen, 509 OWi 901 Js 30675/24
Liegt die THC-Konzentration unter 3,5 ng/ml, wird nach der neuen Gesetzeslage die Regelbuße von 250 € (ohne Fahrverbot) verhängt, auch bei einem Altfall.
AG Gießen, 509 OWi 901 Js 30675/24