Ein Motorroller fuhr auf eine Fußgängerbedarfsampel zu. Diese sprang auf Gelb, er hätte eine Vollbremsung durchführen müssen, um noch anzuhalten. Dies tat er nicht, sondern fuhr bei Gelb über die Ampel.
Anschließend kam es zu einem Unfall, da ein PKW seine Vorfahrt missachtete.
Der Roller musste bei Gelb keine (gefährliche) Vollbremsung machen. Auch wenn man bei Gelb vor der Ampel abwarten soll, gibt es doch keine Pflicht für eine Vollbremsung. Der PKW haftet zu 100%.
OLG Schleswig, 7 U 10/25