Verlassen einer Busspur

Der in zweiter Reihe nicht verkehrsbedingt auf einer Busspur Haltende muss die Anforderungen und gesteigerten Sorgfaltspflichten eines vom Straßenrand Anfahrenden (vgl. § 10 StVO) im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflicht (§ 1 StVO) beachten. Serin vorheriges Halten auf der Busspur ist verboten. Kreuzt jemand dann erlaubt die Busspur, muss er den Anfahrenden nicht durchfahren lassen, er hat Vorrang.

KG Berlin, 22 U 29/24

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