Wenn es um die Haftungquote geht, muss das Gericht den Vortrag einer Partei zum Grad des wechselseitigen Verschuldens berücksichtigen und gegebenenfalls aufklären. Hier ging es darum, dass vorgetragen wurde, dass das eine Fahrzeug bereits längere Zeit stand, als das andere erst anfuhr. Auch wenn das Gericht meint, beide Fahrer trifft ein erhebliches Verschulden, muss es trotzdem den streitigen Unfallablauf aufklären und insbesondere diesen Vortrag berücksichtigen.
OLG Stuttgart, 6 U 151/24