Eine dreimonatige Frist für die Teilnahme an einem Aufbauseminar erscheint angemessen. Die Verweigerung einer Fristverlängerung ist nicht unbillig, bei Nichtteilnahme ist die Fahrerlaubnisentziehung nicht unverhältnismäßig.
BayVGH, 11 CS 25.327
Eine dreimonatige Frist für die Teilnahme an einem Aufbauseminar erscheint angemessen. Die Verweigerung einer Fristverlängerung ist nicht unbillig, bei Nichtteilnahme ist die Fahrerlaubnisentziehung nicht unverhältnismäßig.
BayVGH, 11 CS 25.327