Der Verteidiger erhält auf Antrag die gesamte Messreihe. Datenschutz rechtliche Bedenken bestehen nicht, zumal die Bilder anonymisiert werden können. Auch erhält er Token und Passwort. Dem kann auch nicht entgegenhalten werden, dass die Behörde nur einen Sammel – Token hat, der auch zu Entschlüsselung anderer Geräte dient.
OLG Köln, 1 RBs 288/22