Harte Drogen

Wenn harte Drogen nachgewiesen werden oder der Fahrerlaubnisinhaber den Konsum solcher Drogen einräumt, reicht ein einmaliger Konsum für die Entziehung der Fahrerlaubnis aus.

Will sich der Fahrerlaubnisinhaber darauf berufen, unbewusst derartige Drogen konsumiert zu haben, muss er dies plausibel und glaubhaft schildern. Er trägt die Beweislast. Hierbei handelt es sich um einen seltsamen und atypischen Vorgang. Die Behörde muss ein solches vorbringen, nur beachten, wenn es glaubhaft erscheint.

BayVGH, 11 CS 25.906

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