Tagessatzhöhe

Eine Geldstrafe wird in Tagessätzen bestimmt. Diese errechnet sich grundsätzlich aus dem Nettoeinkommen, § 40 StGB. Allerdings soll dem Täter mindestens das zum Leben Notwendige verbleiben. Bei einem Bürgergeldempfänger sind dies 75 % des Bürgergeldes, er zahlt also 5 €/Tag.

LG Leipzig, 5 Qs 29/25

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