Eine Überschreitung um 40 % ist bei niedrigen Tempolimits nicht allein ausreichend, um Vorsatz zu begründen. Da müssen schon andere Merkmale hinzu kommen, wie beispielsweise eine viel höhere Überschreitung. Insoweit sind zumindest Tempolimits von unter 80 km/h hiervon betroffen.
AG Landstuhl, 2 OWi 4211 Js 8201/25
4211 Js 8201/25: