Ein Steuerpflichtiger hat keinen Anspruch darauf, den genauen Inhalt einer anonymen Anzeige zu erfahren, aus der er vielleicht Rückschlüsse auf die Person des Anzeigeerstatters ziehen kann.
Hier erfolgte eine Kassennachschau, um steuerliches Fehlverhalten aufzudecken. Ergebnislos, es gab kein Fehlverhalten.
BFH, IX R 25/24