Alkoholabhängigkeit

Diagnostizieren der Hausarzt und ein auf Suchterkrankungen spezialisiertes Krankenhaus mehrfach Alkoholabhängigkeit, stellt dies auch ohne Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss einen Fahreignungsmangel dar. Es besteht immer die Gefahr eines Kontrollverlusts.

Dies kann auch nicht dadurch wiederlegt werden, dass es bisher entsprechende Fahrten nicht gab und dass der Führerscheininhaber sich aufgrund seiner Krankheitseinsicht bei einem Rückfall freiwillig in Behandlung begibt.

Die Fahrerlaubnis wird dann ohne weitere Abklärung entzogen.

BayVGH, 11 CS 25.1296

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert