Betäubungsmittel

Bereits die einmalige Einnahme von Betäubungsmitteln i.S.d. BtMG reicht aus, um die Fahreignung zu verneinen. Es kommt nicht darauf an, dass er gefahren ist. Auch Ausfallerscheinungen oder eine bestimmte Wirkstoffkonzentration sind nicht erforderlich.

Bei einer medikamentösen Dauerbehandlung ist zu überprüfen, ob hierdurch die Fahreignung unter die notwendige Leistungsfähigkeit fällt, was regelmäßig nur durch ein ärztliches Gutachten oder eine MPU erfolgen kann.

Enthält das Medikament BtM muss geprüft werden, ob die Einnahme indiziert und ärztlich verordnet ist. Auch muss das Medikament verordnungsgemäß eingenommen werden und darf zu Auswirkung auf die Leistungsfähigkeit führen. Auch darf die Grunderkrankung keine verkehrsmedizinisch relevante Auswirkung haben und der Patient muss in Situationen, in denen er nicht fahrfähig ist, zuverlässig auf die Verkehrsteilnahme verzichten.

VG Aachen, 3 L 587/25

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