Betriebsgefahr auf dem Nürburgring

Auf dem Nürburgring gilt eine gesteigerte Betriebsgefahr. Dies gilt nicht nur für Fahrten, bei denen man eine möglichst gute Zeit erzielen will, sondern auch bei so genannten Touristenfahrten, bei denen immer die Gefahr droht, dass von hinten andere Fahrzeuge im Renntempo aufschließen.

Hier war ein Motorradfahrer gestürzt. Ein folgender PKW – Fahrer fuhr auf einen bereits haltenden PKW vor der Unfallstelle auf. Der Motorradfahrer haftet zu 20 %.

LG Koblenz, 5 O 123/20

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