Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann bei Cannabis-Missbrauch angeordnet werden. Eine einmalige Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss reicht hierfür regelmäßig nicht aus. Kommen allerdings weitere Tatsachen hinzu (z.B. Konsumzeitpunkt, Verhalten bei der Kontrolle), ist eine andere Beurteilung möglich.
VG Berlin, 4 L 236/25