Die Bedienung einer E-Zigarette am Steuer ist nach § 23 Ia StVO verboten. Zumindest, wenn beispielsweise der Stärkegrad über ein Touchdisplay eingestellt werden soll.
OLG Köln, III-1 ORbs 139/25
Die Bedienung einer E-Zigarette am Steuer ist nach § 23 Ia StVO verboten. Zumindest, wenn beispielsweise der Stärkegrad über ein Touchdisplay eingestellt werden soll.
OLG Köln, III-1 ORbs 139/25