HIS Hinweis – und Informationssystem

Die Versicherungen betreiben eine Datenbank, um zu kontrollieren, welche Vorschäden vielleicht bei Autos bestehen können. Wenn man auf Basis des Gutachtens fiktiv den Schaden abrechnet, kann das Kfz hier gespeichert werden, bis eine fachgerechte Reparatur nachgewiesen wurde. Diese muss entsprechend belegt werden, unscharfe Fotos reichen hierfür nicht.

Eine Eintragung kann auch bestehen bleiben, wenn ein Interesse (beispielsweise ein merkantiler Minderwert) bestehen kann.

Ein Anspruch (Art. 17 DSGVO) auf Löschung besteht nur, wenn der entsprechende Schaden vollständig und fachgerecht beseitigt wurde.

LG München, 17 S 6937/24

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