Auch ein Zweitschaden kann zu Schadensersatzansprüchen führen, wenn ein vorhandener Schaden durch einen Unfall vergrößert wird. Dies muss allerdings genau abgrenzbar sein.
Dies gilt auch, wenn das Bauteil bereits nach dem ersten Schaden für eine sach– und fachgerechte Reparatur hätte ausgetauscht werden müssen. Allerdings wird dann ein Abzug „neu für alt“ vorgenommen.
LG Saarbrücken, 13 S 98/24