Cannabis und die ausländische Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn der Inhaber ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Dies ist bei Cannabis der Fall, wenn eine auf anerkannten wissenschaftlichen Methoden basierende Prognose ergibt, dass der Fahrer zukünftig unter Einfluss von Cannabis (über 3,5 ng) ein Kraftfahrzeug führen wird.

Geht es um eine ausländische Fahrerlaubnis, bewirkt die Entziehung, dass von dieser ausländischen Fahrerlaubnis im Inland kein Gebrauch mehr gemacht werden darf.

VGH Baden-Württemberg, 13 S 419/25

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