Die Angabe einer fiktiven Meldeadresse, bei der zwar viele Personen angegeben sind, dort aber tatsächlich keine dieser Personen wohnt, ist nicht ausreichend als Mitwirkung Handlung zur Fahrerermittlung. In diesem Fall erübrigen sich auch weitere Ermittlungsversuche der Behörde. Es kann ein Fahrtenbuch angeordnet werden.
VG Gelsenkirchen, 14 K 2411/24
Hier sollen wohl eine Vielzahl von Personen unter der angegebenen Adresse gelebt haben, es gab auch einen Briefkasten, der regelmäßig geleert wurde. Gemeldet war dort aber niemand, nach Auskunft von Nachbarn lebte dort auch keine der genannten Personen. Es handelt sich wohl um eine Tarnadresse für falsche Identitäten.