Längere Standzeit

Verstößt der Geschädigte gegen die Schadenminderungspflicht, weil er sich zu viel Zeit für die Einholung eines Gutachtens lässt, sind darauf beruhende, höhere Standkosten nur im erforderlichen Umfang zu ersetzen. Eine Batterie – Sicherheitsprüfung durch einen entsprechend zertifizierten Mitarbeiter ist grundsätzlich nicht erforderlich. Bei beiden Positionen kann sich der Geschädigte auch nicht auf ein Werkstattrisiko berufen.

LG Düsseldorf, 8 O 278/23

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