Täuschung bei der MPU

Erhält jemand seine Fahrerlaubnis aufgrund eines positiven MPU – Gutachtens zurück und erscheinen die Abstinenznachweise später nicht mehr verwertbar (nicht vom Antragsteller), kann ihm erneut die Fahrerlaubnis entzogen werden. Es obliegt dem Antragsteller, dann nachzuweisen, dass die Verwertbarkeit doch gegeben ist.

Wenn eine Begutachtungsstelle ein altes Gutachten nachträglich zurückzieht, weil sie davon ausgeht, bei der Erstellung des Gutachtens über die Abstinenznachweise getäuscht worden zu sein, rechtfertigt dies die Annahme, dass ein solches positives Gutachten nicht vorliegt.

VG Gelsenkirchen, 7 L 1592/25

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