Trägt der Arbeitnehmer Stellplatzkosten für einen Firmenwagen, mindert dies nicht den geldwerten Vorteil aus der Kfz – Überlassung (zu privaten Zwecken).
BFH, VI ZR 7/23
Trägt der Arbeitnehmer Stellplatzkosten für einen Firmenwagen, mindert dies nicht den geldwerten Vorteil aus der Kfz – Überlassung (zu privaten Zwecken).
BFH, VI ZR 7/23