Kokain und andere Betäubungsmittel

Bereits ein einmaliger Konsum kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Und wenn ein Strafurteil in dieser Angelegenheit nicht ausdrücklich begründet die Fahreignung weiter zuspricht, entsteht auch keine Bindungswirkung nach § 3 IV 1 StVG. Allein der Umstand, dass die Fahrerlaubnis für die Tätigkeit als Karosseriebauer und die Fortbildung zum KFZ-Meister dringend benötigt wird, rechtfertigt kein Absehen.

OVG Münster, 16 B 1431/25

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