Restwert

Wenn der Restwert durch den Geschädigten anhand eines privaten Gutachtens nachvollziehbar ermittelt wird, bei dem auch der regionale Markt Berücksichtigung findet, reicht ein pauschales Bestreiten des Schädigers nicht aus. Es muss schon konkret auf das Gutachten eingegangen und darin enthaltene Fehler dargelegt werden. Die Versicherung nutzte hingegen lediglich ein Standard – Protokoll nach dem DAT – System, das nicht auf den lokalen Markt und die individuellen Besonderheiten des Fahrzeugs sowie dessen Pflegezustand eingeht. Dies reicht nicht aus, dem individuellen Gutachten ist der Vorrang zu geben.

LG Lübeck, 14 S 64/25

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