Wer ein Pedelec unter Einfluss von Amphetamin (1,1 ng/ml), THC (60 ng/ml) und Alkohol (mind. 2,14 Promille) führt, dem kann die Fahrerlaubnis entzogen und das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge untersagt werden. § 3 I S.1 FeV ist eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage. § 3 II FeV verweist insoweit ausreichend auf Anlage 4 der FeV, die entsprechend anzuwenden ist.
OVG Lüneburg, 12 ME 136/25
Andere Gerichte halten § 3 FeV nicht immer für ausreichend.