Die Entziehung hat die Wirkung einer Untersagung, von der ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland gebraucht zu machen. Und selbst 3 Jahre und 3 Monate nach dem Kokainkonsum, der nachgewiesen wurde, kann noch eine MPU angeordnet werden.
OVG Nordrhein-Westfalen, 16 B 65/26