Übertragung von Immobilien im Scheidungsverfahren

Wenn im Scheidungsverfahren zur Abgeltung des Zugewinnausgleichsanspruchs Immobilien übertragen werden, liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG vor, sofern nicht bereits vor Einleitung des Scheidungsverfahrens ehevertraglich ein gegenständlicher Ausgleich vereinbart wurde.

FG Münster, 8 K 901/23E

(Nicht rechtskräftig)

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