Wiedereinsetzung zur Begründung der Rechtsbeschwerde

Der Verteidiger legte Rechtsbeschwerde gegen das Bußgeld – Urteil ein und beantragte später eine Verlängerung der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist. (ist rechtlich nicht möglich). Trotzdem wurde diese Verlängerung durch das Amtsgericht eingeräumt, innerhalb der neuen Frist ging die Begründung ein. Diese wurde dann vom Amtsgericht als verfristet verworfen, da die gesetzlich vorgesehene Frist nicht eingehalten worden war. Hierauf wurde Wiedereinsetzung beantragt und vom Amtsgericht nicht gewährt. Dieser Antrag ging beim OLG durch, der Betroffene war, ohne sein Verschulden an der Einhaltung der Monatsfrist gehindert. Er durfte auf die unzulässige Fristverlängerung vertrauen, hieran ändern auch die eigentlich zu erwartenden Rechtskenntnisse seines Verteidigers nichts.

Und dann noch der Hinweis, dass bei einer Identifizierung im Gerichtssaal pauschale Behauptungen zur Identität unter Benennung nur allgemeiner Details (Bartwuchs, Augenpartie und Gesichtsform) nicht ausreichen, um die Fahrereigenschaft des Betroffenen zu begründen.

OLG Hamburg, 6 ORbs 8/26

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