Der Bundesverkehrsminister hat eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ausarbeiten lassen. Hiernach sollen gemäß § 1a StVG zukünftig Fahrzeuge betrieben werden dürfen, die zeitlich und auf bestimmte Situationen begrenzt autonom fahren können. Allerdings muss weiterhin jemand am Lenkrad sitzen und zur Wahrnehmung bereit sein, um nach Aufforderung (durch das Kfz-System) wieder die Steuerung übernehmen zu können. Im Falle eines Unfalls sollen Daten einer Blackbox helfen, Ursache und Haftungsfragen klären zu können.
Derzeit existiert dieser Entwurf nur beim Verkehrsministerium, soll aber den anderen Ministerien vorgelegt werden. Ob tatsächlich eine solche gesetzliche Neuregelung erfolgt, ist noch nicht sicher. Allerdings wird davon auszugehen sein, dass irgendwann – wann auch immer – diese Möglichkeit geschaffen wird. Die Technik jedenfalls ist schon vorhanden, ob sie allerdings heute schon ausgereift und sicher genug ist, wird sicherlich noch zu prüfen sein. Auch wird noch eine Abwägung erfolgen, inwieweit das autonom fahrende System laufend vom Fahrer überwacht werden muss bzw. ob es erlaubt sein wird, zeitweilig von der Überwachung abzusehen.