Ein Anspruch auf Geldentschädigung wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung (im entschiedenen Fall durch mehrere im Internet veröffentlichte Artikel) ist grundsätzlich nicht vererblich. Dies gilt auch, wenn der Anspruch noch zu Lebzeiten des Geschädigten anhängig oder rechtshängig gemacht worden ist.
BGH, VI ZR 261/16