Fehlendes Trennungsvermögen bei Cannabis-Konsum

Auch bei gelegentlichem Konsum kann von fehlendem Trennungsvermögen zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr ausgegangen werden, wenn ein Fahrzeug geführt wird, obwohl der Risikogrenzwert von 1,0 ng/ml erreicht worden ist. Insoweit kommt die Anordnung einer MPU in Betracht.

VGH Hessen, 2 B 1213/17

 

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