Verstößt der Fahrerlaubnisinhaber gegen die Auflage, nur mit einer der genannten Begleitpersonen zu fahren, wird nach § 6e StVG die Fahrerlaubnis widerrufen, eine Neuerteilung erfolgt unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nach § 2a StVG. Hiernach muss der Fahrerlaubnisinhaber ein Aufbauseminar besuchen. Der Verstoß kostet 70 € und wird mit einem Punkt im FAER geahndet.
Der Widerruf nach § 6e StVG wird nicht durch Vollendung des 18. Lebensjahres des Fahranfängers ausgeschlossen. Der in dem unbegleiteten Fahren liegende Verstoß rechtfertigt auch regelmäßig die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufsbescheides.
OVG Niedersachsen, 12 ME 169/17