Die Herstellerfirma vergibt bei diesem Messgerät vierstellige Gerätenummern für jedes Gerät. Diese dienen unter anderem auch dazu, das Gerät zu identifizieren und sicherzustellen, dass sich der jeweilige Eichschein auch auf das jeweilige Gerät bezieht. Man sollte also meinen, dass jede Nummer nur einmal vergeben wird.
Dies ist aber nicht so. Laut Messprotokoll wurde ein Messgerät ESO 3.0 am 7.4.2017 in Göttingen von 6:45 Uhr bis 17:55 Uhr eingesetzt, es trägt die Gerätenummer 5605. Ein Messgerät mit der gleichen Nummer wurde ebenfalls am 7.4.2017 in Kaiserslautern eingesetzt und zwar ab 12:33 Uhr bis zum 10.4.2017 um 11:15 Uhr. Auf den angefertigten Überwachungsfotos war auch jeweils diese Gerätenummer angegeben.
Da nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft der Einsatz desselben Messgerätes gleichzeitig an zwei verschiedenen Orten nicht möglich ist (soweit ich weiß, ist dies selbst an Bord der Enterprise nicht gelungen…) ist hiermit nachgewiesen, dass offenbar diese Gerätenummer zweimal vergeben wurde. Ob dies auch für andere Gerätenummern gilt, lässt sich derzeit nicht sicher sagen, aber eben auch nicht ausschließen.
Noch erstaunlicher: In beiden Fällen befanden sich Eichscheine bei den Akten, die vom Eichamt Ravensburg ausgestellt worden sind (einmal für den Landkreis Göttingen, einmal das Polizeipräsidium Rheinpfalz). Auch dort scheint die doppelte Vergabe der Seriennummer nicht aufgefallen zu sein.
Die PTB hat in einer Stellungnahme zur Manipulierbarkeit signierter Falldateien mitgeteilt, dass der Eichbeamte bei der Ersteichung eines jeden Messgerätes den zugehörigen öffentlichen Schlüssel registriert und anschließend verwaltet. Insoweit kann rekonstruiert werden, welcher öffentliche Schlüssel zu welchem Messgerät gehört. Unnötig zu erwähnen, dass beide Messgeräte einen unterschiedlichen öffentlichen Schlüssel haben, insoweit eine Zuordnung über die Gerätenummer nicht erfolgen kann.
(Veröffentlichung VUT vom 06.12.2017)